Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

§1 Allgemeine Bestimmungen

Folgende AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind Bestandteil aller schriftlich bzw. elektronisch niedergeschriebenen Verträge mit Frau Maren Graeser, ISAAT-zertifizierte Fachkraft für tiergestützte Pädagogik, Fördermaßnahmen und Aktivitäten. Der Vertrag kommt zustande, sobald der/die Klient*in das generelle Angebot der tiergestützten Fachkraft in Anspruch nimmt (in Form einer Einzel- oder Gruppenintervention) und verbindliche Termine vereinbart. Gegenstand des Vertrages sind Dienste jeder Art, die ausgeschrieben bzw. individuell verabredet worden sind. Maren Graeser bietet tiergestützte Interventionen im Rahmen der Pädagogik, Förderung und Aktivitäten an und grenzt sich bewusst von den Aufgabenfeldern von Ärzten*innen sowie Therapeut*innen ab. Die tiergestützte Intervention ersetzt keinen Besuch bei einem Arzt oder einem Therapeuten. Der Besuch einer Intervention bei Frau Graeser darf nur wahrgenommen werden, wenn keine ansteckende Krankheiten bestehen. 

 

§2 Terminvereinbarungen 

Vereinbarte Termine zwischen Frau Graeser und dem/der Klient*in sind wahrzunehmen. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, so ist dieser mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn persönlich, schriftlich oder telefonisch abzusagen. Die Kosten für vereinbarte Termine, die von dem/der Klient*in nicht rechtzeitig abgesagt wurden, sind von dem/der Klient*in zu tragen. Sollte aus einem wichtigen Grund (z.B. Erkrankung des Hundes oder Frau Graeser) ein Termin von Frau Graeser abgesagt werden müssen, so wird der Termin zeitnah nachgeholt.  

 

§3 Fachkraftzertifizierung 

Maren Graeser ist ausgebildete Tierpflegerin, Erzieherin mit Zusatzqualifikation Erlebnispädagogik und Fachkraft für tiergestützte Pädagogik, Fördermaßnahmen und Aktivitäten. Sie ist nach ISAAT zertifiziert und verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle der Menschen sowie des Tieres zu handeln.  

 

§4 Qualifikation des Tieres

Die eingesetzte Labradorhündin Hermine hat mit Frau Maren Graeser eine Ausbildung zum Begleithund für tiergestützte soziale Arbeit erfolgreich abgeschlossen. Die Zertifizierung ist auf das Begleithundeteam beschränkt und nicht auf andere Personen oder Tiere übertragbar.  

 

§5 Tiergestütze Pädagogik 

„Eine tiergestützte Intervention ist eine zielgerichtete und strukturierte Intervention, 

die bewusst Tiere in Gesundheitsfürsorge, Pädagogik und Sozialer Arbeit einbezieht 

und integriert, um therapeutische Verbesserungen bei Menschen zu erreichen.“ (IAHAIO Whitepaper) Die Tiere gelten dabei als Co-Pädagogen und werden ausschließlich in Kombination mit einer dafür extra ausgebildeten Person eingesetzt. Das Tier hat eine eher passive Rolle und keine direkte pädagogische Aufgabe. Allein durch die Anwesenheit und Interaktion des Tieres kann die Fachkraft einen neuen, und für viele Klienten sehr hilfreichen, Impuls geben. Jedoch liegt die ganze Verantwortung beim Menschen und dem Tier werden auch in einer Intervention arttypische Verhaltensweisen erlaubt und zugesprochen. Die IAHAIO unterteilt tiergestützte Interventionen in vier Berufsfelder: tiergestützte Therapie, tiergestützte Pädagogik, tiergestütztes Coaching und tiergestützte Aktivitäten. Tiergestützte Pädagogik bezeichnet eine geplante und ausschließlich durch pädagogisches Fachpersonal durchgeführte Intervention. Ziel ist die Förderung von pro-sozialen, kognitiven und akademischen Fertigkeiten. 

 

§6 Aufgabenbereich von Frau Maren Graeser und Gestaltung der Interventionen 

Frau Maren Graeser arbeitet projekt- und interventionsbezogen. Die Planung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung der tiergestützten Interventionen unterliegen der Verantwortung von Frau Maren Graeser. Sie ist für die selbstständige Vorbereitung und Durchführung verantwortlich. Dabei bekommt sie Gestaltungsfreiraum bezüglich der detaillierten Inhalte, wobei sie sich immer an den Interessen des/der Klient*in orientiert. Der/die Klient*in kann verschiedene von Frau Maren Graeser angebotene Leistungen buchen. Im Regelfall beträgt eine Einheit 60 Minuten und kann bei Bedarf und unter Absprache aber auch kürzer oder länger angesetzt werden. Bei der Planung orientiert sich Frau Maren Graeser nach dem Befinden, den Zielen sowie Wünschen des/der Klient*in. Maren Graeser hat achtet darauf, dass sie Buchungsanfragen nur im für sie und den Hund möglichen Umfang annimmt. Eine Überforderung des Hundes sowie des/der Menschen ist zu vermeiden. 

§7 Aufteilung einer tiergestützten Einheit 

Jede tiergestützte Einheit besteht aus mehreren Teilen, wobei die Arbeit mit dem/der Klient*in nicht die gesamte Zeit in Anspruch nimmt. Die Aufteilung einer Einheit wird folgendermaßen gestaltet: Vorbereitung und Sicherheitskontrolle des Raumes, Einleitung der Intervention mit dem/der Klient*in, Durchführung der Intervention mit dem/der Klient*in, Abschluss und Reflexion der Intervention mit dem/der Klient*in, Aufräumen des Raumes sowie Dokumentation der Einheit. Die Zeitspannen der einzelnen Bestandteile einer Fördereinheit variieren je nach Thema und Methode, wobei die Durchführung mit dem/der Klient*in die größte Zeitspanne beinhaltet.  

 

§8 Kosten und Zahlungsbedingungen 

Frau Maren Graeser berechnet für ihre Dienstleistung „tiergestützte Pädagogik“ einen Stundensatz von 60,00 Euro für jede volle Stunde. Für nicht vollendete Zeitstunden berechnet Frau Graeser den von ihr gesetzten Stundensatz anteilig der in Anspruch genommenen Zeit. Dem/der Klient*in wird am Ende eines Monats, in dem eine Dienstleistung erbracht wurde, eine Rechnung gestellt. Die Zahlung erfolgt per Überweisung. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage, wobei der Tag des Zahlungseingangs maßgebend ist. Frau Graeser übernimmt alle Kosten für die Gesunderhaltung, Pflege und Ausrüstung des Hundes. Hierunter zählen Tierhalterhaftpflichtversicherung, Hundesteuer, Gesundheitsfürsorge und Ernährung, Ausrüstung für den Hund, mehrmals nutzbare Ausrüstungen für Interventionen. Der/die Klient*in übernimmt die Kosten für die Dienstleitung, die Interventionsmaterialien bei einmaliger Nutzung (z.B. Paracord für das Erstellen von Hundeleinen) sowie Eintritts- bzw. Fahrkarten für bei Interventionen genutzten Orten oder Fahrten.  

 

§9 Ort der Durchführung 

Die tiergestützte Interventionen werden in den Räumlichkeiten des/der Klient*in durchgeführt. Dazu zählen auch Gartenanlagen. Des Weiteren können Interventionen auch in die Natur (Wald, Wiesen, Wege) verlegt werden.  

 

§10 Präsenz des Hundes 

Der Hund ist nur in Begleitung von Frau Maren Graeser anwesend und kann weder ausgeliehen oder ohne Begleitung spazieren geführt werden. Bei Krankheit oder Verhinderung des Hundes wird eine geplante Intervention abgeändert oder ausgesetzt. Ein Anspruch auf Wiederholung der Intervention besteht nicht. Zudem hat Frau Maren Graeser das Recht eine Intervention aufgrund von Nichtbeachtung der Verhaltensregeln vorzeitig zu beenden. Dies trifft beispielsweise zu, wenn sich der/die Klient*in zu laut oder aggressiv verhält und sich der Hund deshalb gestresst fühlt. Ein Anspruch auf Wiederholung der Intervention besteht nicht. Eine tiergestützte Intervention ist nicht auf die Anwesenheit des Hundes beschränkt. Neben Interventionen mit dem Tier können auch Aktivitäten für oder über das Tier durchgeführt werden und mindern nicht die Qualität der tiergestützten Pädagogik. Frau Maren Graeser hat diesbezüglich die Entscheidungsfreiheit und wird versuchen, ein gesundes Mittelmaß zu finden. Jedoch ist das Wohlbefinden des Hundes wichtiger als die Durchführung einer geplanten Einheit. So hat Frau Maren Graeser das Recht, eine Intervention mit anwesendem Hund aus guten Gründen jederzeit zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden. Zudem ist sie allein für das Wohl des Hundes verantwortlich und hat stets auf dessen Wohl zu achten. Besonders ist hier der Schutz vor Überforderung zu nennen. Bei vorzeitigem Beenden einer Intervention besteht kein Anspruch auf Wiederholung. Frau Maren Graser wird versuchen, die Interaktion zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen aber gibt keine Gewähr hierfür. Dem Hund ist ein ständiger Zugang zu frischem Wasser und einem Rückzugsort zu gewähren. Diesen Ort (Hundebox, Körbchen) darf der Hund jederzeit, besonders während einer Intervention, aufsuchen und dadurch signalisieren, dass er Ruhe benötigt. Frau Graeser hat stets auf die verbalen und nonverbalen Signale des Hundes und mögliche Stressanzeichen zu achten. Als grober Richtwert gilt ein aktiver Einsatz eines Hundes von maximal 30 Minuten am Stück sowie ein passiver Einsatz des Hundes von maximal 60 Minuten am Stück. Nach jeder Intervention braucht der Hund eine angemessene Ruhe und Erholungspause.  

 

§11 Gesundheitsfürsorge für den Hund 

Frau Maren Graeser hat stets auf das Wohl des Tieres zu achten und bei Bedarf auf dessen Bedürfnisse zu reagieren. Aber auch die Gesundheitsvorsorge gehört in Ihren Aufgabenbereich und wird von ihr gewissenhaft durchgeführt und dokumentiert. Hierunter zählen die regelmäßige Vorstellung beim Tierarzt, Impfung und Entwurmung des Hundes, regelmäßige Beurteilung des Gesundheitszustandes, Besuch des Tierarztes bei Krankheitsanzeichen des Hundes sowie Kontrolle auf und Entfernung von Parasiten. Bei den genannten Maßnahmen hat Frau Maren Graeser darauf zu achten, keine für den Menschen gefährliche Anwendungen vorzunehmen. Des Weiteren hat Frau Graeser alle medizinischen und gesundheitsrelevanten Parameter lückenlos zu dokumentieren. Die Dokumentation ist auf Wunsch von dem/der Klient*in einsehbar. Frau Maren Graeser verpflichtet sich, auf eine artgerechte Haltung ihres Hundes zu achten. Hierunter zählen neben der angemessenen Unterbringung auch die richtige Bewegung und kognitive Auslastung des Hundes sowie die artgerechte Fütterung. 

§12 Beaufsichtigung des Hundes 

Der Hund darf sich niemals allein und unbeaufsichtigt mit Klienten in einem Raum befinden. Frau Maren Graeser ist bei jeder Intervention selbst anwesend. Sollte sich eine Situation nicht vermeiden lassen, dass keine angemessene Aufsicht auf die Klienten und den Hund gewährt werden kann, so muss der Hund in seine Box gebracht und diese geschlossen werden. Zudem muss sich die Box dann in einem anderen Raum befinden, der durch eine Tür mit dem Raum der Klienten getrennt ist. Jedoch gilt dies nur im absoluten Notfall und sollte keinesfalls als Regel angesehen werden. 

 

§13 Fördererfolg 

Frau Maren Graeser wird alle tiergestützten Interventionen nach bestem Wissen und Gewissen durchführen und dabei stets einen ganzheitlichen Fördererfolg im Fokus haben. Jedoch kann ein Erfolg der Förderung nicht garantiert werden und es besteht kein Anspruch auf diesen.  

 

§14 Regeln im Umgang mit dem Hund 

  • Fütterung des Hundes nur nach Erlaubnis durch Maren Graeser, nur unter Aufsicht und nur mit von Maren Graeser gestelltem Futter 
  • Streicheln des Hundes nur nach Erlaubnis durch Maren Graeser und unter Aufsicht  
  • Führen des Hundes an der Leine nur nach Erlaubnis durch Frau Maren Graeser und unter Aufsicht 
  • Respektieren der Bedürfnisse des Hundes (Trinken, Ruhe, Lösen, Interventionsabbruch/-änderung) 
  • Respektieren der Ruhezonen und Ruhezeiten des Hundes 
  • Artgerechter Umgang mit dem Hund – bei Unsicherheit nachfragen 
  • Respektieren der Freizeit des Hundes (Pause, Feierabend, freier Tag) 
  • Angemessene Gesprächs- und Raumlautstärke 

     

    §15 Datenschutz 

    Die Daten des/der Klient*in werden ausschließlich zur Ausführung der Dienstleistung verwendet und mit Sorgfalt behandelt. Maren Graeser speichert die Daten intern, um den Verlauf und die Fortschritte der tiergestützten Pädagogik zu dokumentieren. Für eine Kooperation zwischen Frau Maren Graeser und anderer Fachkräfte oder Institutionen wie z.B. Logopäden, Bildungseinrichtungen, Psychotherapeuten, Frühförderstellen und Ärzten bedarf es einer Einwilligung und Schweigerechtsentbindung durch den/die Klient*in bzw. deren gesetzlichen Vertreter. Ab einem Alter des/der Klient*in von 15 Jahren ist diese*r ebenso zu befragen und es bedarf ebenfalls seinem/ihrem Einverständnis.  

     

    §16 Salvatorische Klausel 

    Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingungen möglichst nahe kommt. 

    © 2023 Maren Graeser